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Winterfestmachung

Winterfestmachung

Winterfestmachung

Die Winterfestmachung des Wassersystems des Wohnmobils ist bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt erforderlich, um Schäden an der Wasserpumpe, dem Wassertank, den Wasserleitungen, dem Wasserfilter, dem Warmwasserbereiter und den Vorratstanks zu vermeiden. Schäden am Sanitärsystem aufgrund mangelnder Winterfestmachung gehen zu Lasten des Mieters. 

Abhängig von den Temperaturen liegen die folgenden Schritte in der Verantwortung des Mieters:

Übernachtung – für ein paar Stunden – nur wenige Grad unter dem Gefrierpunkt:

  • Entleeren Sie die Abwassertanks, bevor die Temperatur für die Nacht unter den Gefrierpunkt fällt. Nach einer frostigen Nacht sind die Ventile gefroren und die Tanks können nicht entleert werden. Das Auftauen von festem Eis dauert am Morgen länger als nur ein paar Grad über dem Gefrierpunkt.
  • Lassen Sie den Wassererhitzer über Nacht eingeschaltet.
  • Schalten Sie die Heizung ein; stellen Sie sie auf mindestens 13 °C (55 °F) ein – auch wenn Sie nicht über Nacht im Fahrzeug bleiben! Es wird dringend empfohlen, einen Stromanschluss zu haben, da die Heizung die Batterien in einer Nacht entladen kann.

Den ganzen Tag unter oder um den Gefrierpunkt; die ganze Nacht unter dem Gefrierpunkt:

Wenn die Tagestemperatur unter dem Gefrierpunkt bleibt oder kaum über den Gefrierpunkt steigt, muss das Wassersystem fachmännisch winterfest gemacht werden. Dies kann nur in einer qualifizierten RV-Werkstatt oder in einer El Monte RV- oder Road Bear RV-Niederlassung erfolgen und umfasst das Entleeren des Wassertanks, das Entleeren und Umgehen des Wassererhitzers sowie das Spülen des Wassersystems mit einem ungiftigen Frostschutzmittel. Alle Kosten, die mit einer solchen Winterfestmachung (und der Aufhebung der Winterfestmachung) verbunden sind, liegen in der Verantwortung des Mieters.

Solange ein Fahrzeug vollständig winterfest gemacht ist, DARF der Frischwassertank NICHT gefüllt oder das Stadtwasser angeschlossen werden. Flaschenwasser kann zum Waschen der Hände, des Gesichts oder zum Zähneputzen verwendet werden. Gelegentliches Spülen der Abflüsse mit RV/Marine-zugelassenem Frostschutzmittel ist erforderlich. Bei der Benutzung der Badezimmereinrichtungen des Wohnmobils muss zum Spülen Frostschutzmittel verwendet werden. Eine Verdünnung von maximal 50 % mit (Flaschen-)Wasser ist zulässig.

Fahrzeuge, die an den Seattle Chicago, Denver, New York und Seattle abgeholt werden, sind zwischen dem 31. Oktober und dem 31. März stets winterfest gemacht. Je nach Wetterlage kann dieser Zeitraum verlängert werden. Fahrzeuge von anderen Mietstationen können je nach Außentemperatur ebenfalls winterfest gemacht werden. Gegen eine Gebühr kann der Mieter das Fahrzeug wieder winterfest machen lassen (dies ist unter Umständen nicht möglich, wenn die örtlichen Wetterbedingungen zu extrem sind).

Fahrzeuge, die an Standorten abgeholt werden, an denen das Fahrzeug NICHT winterfest gemacht ist, können gegen eine Gebühr für ihre Reise winterfest gemacht werden (möglicherweise nicht an allen Standorten verfügbar). 

Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug während einer Reise auf eigene Kosten winterfest zu machen, falls die Wetterbedingungen dies erfordern. Der Mieter ist auch finanziell dafür verantwortlich, das Fahrzeug bei der Rückreise erneut winterfest zu machen, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Abholung winterfest war. Bei der Rückgabe wird eine Winterfestmachungsgebühr erhoben, wenn das Fahrzeug nicht winterfest zurückgegeben wird – unabhängig von den Außentemperaturen (Ausnahmen nur mit vorheriger Genehmigung).

An den Seattle Chicago, Denver, New York und Seattle müssen die Fahrzeuge vom 31. Oktober bis zum 31. März winterfest gemacht (auf eigene Kosten) zurückgegeben werden. Je nach Wetterlage kann dieser Zeitraum länger sein (erkundigen Sie sich bei der Rückgabestelle, falls Sie sich nicht sicher sind).

Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden am Wassersystem, die durch Frost während seiner Reise verursacht werden.


Sehen Sie hier unser Winterisierungsformular